Regelungen zu diesem Studiengang finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
Die kompletten Modulbeschreibungen des Studiengangs finden Sie im Modulux:
Wirtschaftsingenieurwesen Bauingenieurwesen Master,
Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik Master,
Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau / Energietechnik Master.
Inhalt
Das konsekutive Masterstudienprogramm Wirtschaftsingenieurwesen baut auf das Bachelorstudiengangsprogramm Wirtschaftsingenieurwesen auf und wird mit folgenden Masterstudiengängen angeboten:
Perspektive
Studierende erwerben in diesem Masterstudiengang die Fähigkeit, ingenieurwissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Probleme zu erkennen und sachgerecht darzustellen, sie mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren sowie selbstständig Lösungen zu erarbeiten. Darüber hinaus werden sie befähigt, interdisziplinäre Fragestellungen zu erkennen und deren Schnittstellen zu beherrschen.
Zulassung
Hinweise zur Zugangsvoraussetzung
- Zugangsvoraussetzung zum Masterstudium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor oder ein vergleichbarer Abschluss im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen mit
- fachlich einschlägiger Ausrichtung mit
- mindestens 180 ECTS-Punkten.
Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Studienprogramms:
Hinweise zur Zulassungsbeschränkung
Fast alle Masterstudiengänge an der HTWK Leipzig sind zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTWK Leipzig (örtlicher Numerus Clausus) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. Nach Abzug der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber für außergewöhnliche Härtefälle (2%) erfolgt die Auswahl auf Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des für den jeweiligen Masterstudiengang erforderlichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Soweit eine Bewerberin bzw. ein Bewerber einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit besserer Abschlussnote als der sich ergebenden Durchschnittsnote nachweisen kann, erfolgt die Auswahl allein auf der Grundlage der Abschlussnote (Meistbegünstigung).
Bewerbungsfristen Masterstudiengänge
Fast alle Masterstudiengänge starten im Wintersemester (Oktober). Der Bewerbungszeitraum für ein Studium ab Wintersemester für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Studiengänge mit Numerus clausus) läuft vom 1. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist).
Die Masterstudiengänge Bibliotheks- und Informationswissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnik, Druck- und Verpackungstechnik, Medienmanagement, Museumspädagogik | Bildung und Vermittlung im Museum sowie Praxisentwicklung und Forschung Soziale Arbeit starten im Sommersemester (April) mit Bewerbungszeitraum vom 1. Dezember bis 15. Januar (Ausschlussfrist).
Für den Masterstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik welcher im Sommersemester startet, ist die Bewerbungsfrist 1. Dezember bis 15. April (Ausschlussfrist).
Weitere Fristen und Informationen finden Sie auf der Seite zum Auswahlverfahren der Masterstudiengänge.
Bonuskriterien Master
Es können Bonuspunkte auf bestimmte für den Masterstudiengang relevante Kriterien vergeben werden, die zu einer Verbesserung der Durchschnitts- bzw. Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses führen (Bonussystem). Die Kriterien sind studiengangsbezogen verschieden und nicht zwingend für alle Studiengänge notwendig. In der Bewerbungsinfo finden Sie die konkreten Bonuskriterien.
NC-Werte
Reicht die Zahl der Studienplätze nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber, entstehen im Ergebnis der Auswahlverfahren Zulassungsgrenzen (Numerus Clausus). Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu. Hier finden Sie eine Übersicht der NC-Werte je Studiengang aus den letzten Jahren.
Kontakt
Prüfungsamt

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