Am 16. Oktober 2020 verstarb unser hochverehrter, lieber Kollege Prof. Dr. jur. Karl Heinz Labsch.
Karl Heinz Labsch studierte von 1973 bis 1978 Rechtswissenschaften in Marburg/Lahn. Nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Harro Otto an der Universität Bayreuth wurde Karl Heinz Labsch 1982 zum Doktor der Rechte promoviert. Es folgten Tätigkeiten als Referent der Regierung von Oberfranken und anschließend als juristischer Staatsbeamter und Leiter der Abteilung Baurecht und Umweltschutzrecht beim Landratsamt Kulmbach. Der nächste Karriereschritt führte Karl Heinz Labsch von 1990 bis 1997 als Hochschullehrer an die Bayerische Beamtenfachhochschule in Hof/Saale. Hier zeigte sich seine wahre Berufung, juristische Sachverhalte mit Akribie und Herz an die Studenten zu vermitteln.
Im Oktober 1997 wurde Karl Heinz Labsch zum Professor für Recht, insbesondere Öffentliches Recht und Baurecht, an die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der HTWK berufen. Seine Lehr- und Forschungsgebiete umfassten darüber hinaus unter anderem das Wirtschaftsrelevante Strafrecht und das Medienrecht. Seine Vorliebe für wirtschaftsrechtliche Fragestellungen zeigte sich bereits in seiner Dissertation zu „Untreue (§266 StGB). Grenzen und Möglichkeiten einer neuen Deutung“ sowie in Fachpublikationen zum Missbrauchstatbestand der Untreue oder zum Kreditkartenmissbrauch, Publikationen, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzbeschluss zur Bestimmtheit des strafrechtlichen Untreuetatbestands vom 23.6.2010 auseinandergesetzt hat.
Als leidenschaftlicher Hochschullehrer war es ihm ein Herzensanliegen, seine Begeisterung für das juristische Fachgebiet an die Studierenden weiterzugeben. In seinen stets praxisorientierten Lehrveranstaltungen motivierte Karl Heinz Labsch die Studierenden, sich mit juristischen Fragestellungen des Öffentlichen Rechts, Öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie des Baurechts mit strafrechtlichen Bezügen auseinanderzusetzen. Von seiner Leidenschaft für die Vermittlung von fachspezifischen Rechtskenntnissen profitierten neben den Studierenden unserer Fakultät auch die Bauingenieure, Architekten und Medienwirtschaftler.
Neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit übte Karl Heinz Labsch im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung zahlreiche wichtige Funktionen aus, etwa als Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät, als Ombudsmann der HTWK für gute wissenschaftliche Praxis und auch als Mitglied in der Arbeitsgruppe „Zentrales Prüfungsamt/ Studienämter“, deren Resultate von zentraler Bedeutung für den Hochschulentwicklungsplan 2025 sind.
Kollegen und Mitarbeiter der Fakultät erinnern sich an Karl Heinz Labsch als einen sachkundigen, zuverlässigen und immer hilfsbereiten und liebenswerten Kollegen, der trotz schlimmster Schicksalsschläge nie seine Begeisterungsfähigkeit verlor.
Am 30. September 2018 wurde Prof. Dr. jur. Karl Heinz Labsch in den Ruhestand verabschiedet. Bereits zu diesem Zeitpunkt zeigte sich die schwere Erkrankung, deren Folgen er am 16. Oktober 2020 erlag. Die Erfüllung seiner zahlreichen Pläne für den Ruhestand war ihm nicht mehr vergönnt. Karl Heinz Labsch fehlt uns Kollegen, Mitarbeitern und Studierenden sehr. Unser Mitgefühl gilt seiner Lebensgefährtin und seinen Kindern.