Informationen
Beratung zu grundsätzlichen Fragen des Studiums und des Studienablaufs erhalten Sie vom Studienamt.
Zu spezifischen fachlichen Informationen zum Studiengang stehen Ihnen die Studiendekane zur Verfügung.
Anfragen an das Studienamt
Anfragen an das Studienamt richten Sie bitte direkt an Maria Voigt und Kristin Gitzel. Sie stehen Ihnen persönlich zu den > Sprechzeiten und jederzeit > per E-Mail zur Verfügung. Vielen Dank!
Kontakt
Anträge und Hinweise
- INFOS zum StudienstartHandout zu organisatorischen Studien-Infos an der FWW
- INFOS zu WahlpflichtmodulenAblauf Einschreibung in die Wahlpflichtmodule
- ANTRAG WahlfachhörerschaftAntrag auf Einschreibung in Module anderer Studiengänge für HTWK-Studierende
- ANTRAG Anmeldung/ Wechsel/ Abmeldung WahlpflichtmodulAntrag auf nachträgliche Einschreibung oder Abmeldung von Wahlpflichtmodulen der FWW
- ANTRAG Ersatz IMB-ModulAntrag auf Ersatz eines International Management Core Modules durch ein BWB-Wahlpflichtmodul
- BAföG, Formblatt 5: Nachweiskriterien ab Matrikel 2018Kriterien für die Bestätigung des Studienfortschrittes an der FWW
- ANTRAG Leistungsnachweis BAföG (Formblatt 5)Formblatt zum Nachweis Ihres Studienfortschrittes gemäß §48 BAföG
Sprechzeiten
Montag
9 bis 11 Uhr
Dienstag
9 bis 11 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Donnerstag
9 bis 11 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung, z. B. via E-Mail an studienamt.fww (at) htwk-leipzig.de.
Während der Prüfungszeit finden Sprechzeiten nur nach vorheriger Vereinbarung statt!
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Beauftragte Personen
Das Sächsische Hochschulgesetz bestimmt in § 91, dass der Fakultätsrat für jeden Studiengang im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat eine Studienkommission bestellt, der eigenständig Lehrende und Studierende paritätisch (!) angehören. Die Studiendekanin oder der Studiendekan, also die beauftragte Person des Dekans für alle Studienangelegenheiten, ist kraft Amtes Mitglied der Studienkommission und führt auch deren Vorsitz.
Die Studienkommission berät die beauftragten Personen im Studiendekanat bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes und ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören. Sie besitzt zudem bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat. Die Studienkommission führt die Befragungen der Studenten nach § 9 Abs. 3 Satz 7 SächsHSG im Zusammenwirken mit der Fachschaft durch. Hierbei handelt es sich um die Bewertung der Qualität der Lehre aus Sicht der Studierenden. Die Studienkommission ist also ein Gremium, in dem die Studierenden Vorstellungen und Wünsche zu ihrem Studium äußern können, um dieses aktiv mitzugestalten. Sie tagt mindestens einmal pro Semester.