Fakultätsleitung
Dekanat
Der Dekan leitet die Fakultät, führt den Vorsitz im Fakultätsrat, vollzieht dessen Beschlüsse und ist ihm verantwortlich. Er entscheidet über die Zuweisung der Stellen und Mittel im Benehmen mit dem Fakultätsrat. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät, soweit gesetzlich oder in der Grundordnung nichts anderes bestimmt ist. Er ist verantwortlich dafür, dass die Hochschullehrer und die sonstigen zur Lehre verpflichteten Personen ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen und Aufgaben in der Betreuung der Studenten ordnungsgemäß erfüllen.
Beauftragte Personen
Das Sächsische Hochschulgesetz bestimmt in § 91, dass der Fakultätsrat für jeden Studiengang im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat eine Studienkommission bestellt, der eigenständig Lehrende und Studierende paritätisch (!) angehören. Die Studiendekanin oder der Studiendekan, also die beauftragte Person des Dekans für alle Studienangelegenheiten, ist kraft Amtes Mitglied der Studienkommission und führt auch deren Vorsitz.
Die Studienkommission berät die beauftragten Personen im Studiendekanat bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes und ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören. Sie besitzt zudem bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat. Die Studienkommission führt die Befragungen der Studenten nach § 9 Abs. 3 Satz 7 SächsHSG im Zusammenwirken mit der Fachschaft durch. Hierbei handelt es sich um die Bewertung der Qualität der Lehre aus Sicht der Studierenden. Die Studienkommission ist also ein Gremium, in dem die Studierenden Vorstellungen und Wünsche zu ihrem Studium äußern können, um dieses aktiv mitzugestalten. Sie tagt mindestens einmal pro Semester.