Prüfungsinformationen
Informationen Ihres Prüfungsamts
Ablauf Anerkennung
- Download des Antrag auf Anerkennung von der HTWK Homepage und diesen soweit ausfüllen.
- Mit den Antrag auf Anerkennung, der Leistungsübersicht ihrer alten Universität/ Hochschule und den Moduldatenblatt des anzuerkennenden Moduls gehen Sie zum Modulverantwortlichen oder senden ihm diese Unterlagen per E-Mail zu.
- Der Modulverantwortliche prüft die inhaltliche Übereinstimmung der Module.
- Der Antrag inklusive aller Dokumente muss beim Prüfungsamt eingereicht werden. Hier werden ihre Unterlagen noch einmal durchgesehen und die Fristen zur Abgabe des Antrages überprüft (diese finden Sie in ihrer Prüfungsordnung). Abschließend wird dann alles an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Bitte beachten Sie: In manchen Prüfungsordnungen wird bei der Frist ein „Erstprüfungstermin“ genannt. Dieser ist der Ersttermin laut ihrem Studienablaufplan.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Die digitale Abgabe der Abschlussarbeit ist auch weiterhin möglich. Hierzu senden Sie diese per Mail als PDF-Datei (nur!) an das Prüfungsamt. Es muss kein gedrucktes Exemplar abgegeben werden. Es sei denn, dass ihre Prüfer dieses wünschen. Die Einreichung des Printexemplars ist postalisch oder per Einwurf in die Fristbriefkästen möglich.
Die späteste Onlineabgabe ist am Abgabetag bis 23:59 Uhr möglich. Sollte diese später eingereicht werden oder durch die Datenübermittlung länger brauchen, dann ist die Abgabe nicht fristgerecht erfolgt und es folgt eine Sanktionsnote 5. Bitte planen Sie daher genug Zeit für die Übermittlung der Mail ein
Bitte legen Sie den Arbeiten die beiden ausgefüllten Dokumente bei. (Erfassungsbogen + Info Zeugnis). // Wichtig: Es muss beim Erfassungsbogen keine Unterschriften der Betreuer nochmals eingeholt werden.
Die Eidesstaatliche Erklärung muss in der digitalen Version unterzeichnet (digitale Unterschrift möglich) sein.
Festlegungen der Prüfungsausschüsse der FWW
Einsatz von Taschenrechnern bei Prüfungen
Beschluss des Fakultätsrates WW vom 15. Juni 2022
- Die Prüfendenden legen die zulässigen Hilfsmittel fest und somit auch, ob bzw. welche Art von Taschenrechnern bei der jeweiligen Prüfung eingesetzt werden dürfen.
- Wenn es die Vorgabe der/ des Prüfenden gibt, dass nur ein „nicht-programmierbarer Taschenrechner“ benutzt werden darf, dann ist aus Gründen der besseren Überprüfbarkeit durch die Aufsichtspersonen nur ein Taschenrechner aus einer abgestimmten Liste zulässiger Taschenrechner ↓ zu benutzen. Zulässig ist auch ein als offensichtlich erkennbarer „nicht-programmierbarer“ Taschenrechner, also ein einfaches Taschenrechnermodell.
Prüfungsplan
Zentrales Prüfungsamt
Weitere Informationen
FWW: Fakultät Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsingenieurwesen
Service
Offene Sprechzeiten an der HTWK Leipzig
- Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Termine außerhalb der offenen Sprechzeiten
Für längere persönliche Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte direkt einen Termin mit der jeweiligen Ansprechperson.
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