Ihre Abschlussarbeit

Hinweise Ihres Prüfungsamts
Themen zu kooperativen Abschlussarbeiten finden Sie, angepasst auf unsere Fakultät, über das Stellenportal der HTWK Leipzig:
Informationen für das Wintersemester 2020/2021
Freiversuch
Die Regelungen zum Freiversuch finden Sie in ihrer Ergänzungsordnung unter § 5 Abs. 5.
// Kurzinfo: Der Freiversuch gilt bei Regulären sowie Wiederholungsprüfungen (Abschlussarbeiten sind hier nicht inbegriffen).
Er tritt nur in Kraft, wenn Sie an der Prüfung teilgenommen haben und diese Aufgrund fehlenden inhaltlichen Wissens, nicht bestanden haben. Bei Täuschung oder nicht Teilnahme an der Prüfung gilt dies nicht.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Abschlussarbeit kann noch per PDF-Datei an das Prüfungsamt per Mail gesendet werden. Es muss kein gedrucktes Exemplar abgegeben werden. Sollten Sie dennoch ein Printexemplar abgeben wollen, dann ist dies postalisch oder per Einwurf in die Fristbriefkästen möglich.
Bitte legen Sie den Arbeiten die beiden ausgefüllten Dokumente bei. (Erfassungsbogen + Info Zeugnis). // Wichtig: Es muss beim Erfassungsbogen keine Unterschriften der Betreuer nochmal eingeholt werden.
Ablauf
1. Die/der Studierende füllt die persönlichen Angaben aus und legt den Antrag auf Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit im Prüfungsamt bei Christina Rößler vor.
In Kopie sind beizulegen, wenn noch nicht im QIS vermerkt:
- Nachweis Studium generale
- Nachweis Praxissemester
Wenn alle notwendigen Leistungen nach Prüfungsordnung erbracht sind, bestätigt das Prüfungsamt dies per Unterschrift und gibt den Antrag zurück an die/den Studierende/n.
2. Die/der Studierende setzt sich mit der ersten Betreuungsperson der HTWK in Verbindung und lässt für den Tag des geplanten Beginns der Arbeit zur Bestätigung des Themas einen Termin geben.
3. Die/der Studierende und die erste Betreuungsperson besprechen das endgültige Themader Abschlussarbeit und tragen es in den Antrag auf Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit ein.
4. Die erste Betreuungsperson (Erstgutachter) unterzeichnet das Thema am Tag der offiziellen Ausgabe des Themas und die/der Studierende bestätigt den Erhalt des Themas per Unterschrift.
Hiernach wird die Unterschrift der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters eingeholt. (Diese kann aus organisatorischen Gründen auch später nachgereicht werden.)
5. Die erste Betreuungsperson und die/der Studierende erhalten jeweils eine Kopie, das Original geht innerhalb von 3 Werktagen an das Prüfungsamt (FWW), Einwurf in den Briefkasten genügt.
6. Das Prüfungsamt (FWW) legt das Original dem Prüfungsausschuss zur Bestätigung vor. Hiernach erfolgt der Eintrag der Anmeldung im QIS.
7. Die Abgabe der schriftlichen Abschlussarbeiten (Anzahl nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung) erfolgt in fest gebundenen Exemplaren (kein Ringbuch!) persönlich im Prüfungsamt; die Abgabe ist nach Beschluss des Prüfungsausschusses frühestens nach Ablauf von 2/3 der Bearbeitungszeit möglich. Der digitale Datenträger kann als CD oder USB-Stick (bitte beschriftet!) eingereicht werden. Zudem vergessen Sie bitte nicht die eigenhändig unterschriebene Eidesstattliche Erklärung in der Abschlussarbeit.
Sprechzeiten
Es findet keine reguläre Sprechzeit statt!
Ab 4. Mai 2020 bieten wir jedoch wieder persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung an. Ein abgestimmter Termin ist zwingend notwendig, da wir ansonsten keine Beratung durchführen dürfen.
im Gebäude der HfTL (Gebäude T) Raum T-C-0.81, Gustav-Freytag-Straße 43 – 45