► nützliche Informationen
1. wenn Sie wichtige Dokumente per Mail senden oder Abschlussarbeiten abgeben, dann setzten Sie am besten immer noch ihre private Mailadresse in Cc. So wissen Sie, dass die Mail auch wirklich gesendet wurde.
2. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen am besten immer gleich am Tag der Krankschreibung (per Mail) bei uns einreichen. Es können nur vollständig ausgefüllte Antränge (Stempel; Unterschriften usw.) bearbeitet werden. Sollte ihr Antrag unvollständig sein, dann können wir ihnen nur rechtzeitig Bescheid geben, wenn auch Sie uns das Dokument zeitig senden. Denn sollte etwas fehlen, muss die Nachreichung fristgerecht erfolgen.
3. Prüfungsan- und abmeldung immer per Mail einreichen. So haben sie im Gesendetordner immer einen Nachweis.
► Ablauf Anerkennung
- Download des Antrag auf Anerkennung von der HTWK Homepage und diesen soweit ausfüllen.
- Mit den Antrag auf Anerkennung, der Leistungsübersicht ihrer alten Universität/ Hochschule und den Moduldatenblatt des anzuerkennenden Moduls gehen Sie zum Modulverantwortlichen oder senden ihm diese Unterlagen per E-Mail zu.
- Der Modulverantwortliche prüft die inhaltliche Übereinstimmung der Module.
- Der Antrag inklusive aller Dokumente muss beim Prüfungsamt eingereicht werden. Hier werden ihre Unterlagen noch einmal durchgesehen und die Fristen zur Abgabe des Antrages überprüft (diese finden Sie in ihrer Prüfungsordnung). Abschließend wird dann alles an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Bitte beachten Sie: In manchen Prüfungsordnungen wird bei der Frist ein „Erstprüfungstermin“ genannt. Dieser ist der Ersttermin laut ihrem Studienablaufplan.