Ihre Abschlussarbeit
Informationen Ihres Prüfungsamts
Abgabe von Abschlussarbeiten
Die digitale Abgabe der Abschlussarbeit ist auch weiterhin möglich. Hierzu senden Sie diese per Mail als PDF-Datei (nur!) an das Prüfungsamt. Es muss kein gedrucktes Exemplar abgegeben werden. Es sei denn, dass ihre Prüfer dieses wünschen. Die Einreichung des Printexemplars ist postalisch oder per Einwurf in die Fristbriefkästen möglich.
Die späteste Onlineabgabe ist am Abgabetag bis 23:59 Uhr möglich. Sollte diese später eingereicht werden oder durch die Datenübermittlung länger brauchen, dann ist die Abgabe nicht fristgerecht erfolgt und es folgt eine Sanktionsnote 5. Bitte planen Sie daher genug Zeit für die Übermittlung der Mail ein
Bitte legen Sie den Arbeiten die beiden ausgefüllten Dokumente bei. (Erfassungsbogen + Info Zeugnis). // Wichtig: Es muss beim Erfassungsbogen keine Unterschriften der Betreuer nochmals eingeholt werden.
Die Eidesstaatliche Erklärung muss in der digitalen Version unterzeichnet (digitale Unterschrift möglich) sein.
Verortung
Zentrales Prüfungsamt
Weitere Informationen
Ablauf Abschlussarbeit
1. Wenn alle notwendigen Leistungen nach Prüfungsordnung erbracht sind, können Sie mir ihren Betreuern den Antrag auf Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit bearbeiten.
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2. Die/der Studierende setzt sich mit der ersten Betreuungsperson der HTWK in Verbindung und lässt für den Tag des geplanten Beginns der Arbeit zur Bestätigung des Themas einen Termin geben.
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3. Die/der Studierende und die erste Betreuungsperson besprechen das endgültige Themader Abschlussarbeit und tragen es in den Antrag auf Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit ein.
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4. Die erste Betreuungsperson (Erstgutachter) unterzeichnet das Thema am Tag der offiziellen Ausgabe des Themas und die/der Studierende bestätigt den Erhalt des Themas per Unterschrift.
Hiernach wird die Unterschrift der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters eingeholt. (Diese kann aus organisatorischen Gründen auch später nachgereicht werden.)
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5. Der Antrag inkl. Personalausweiskopie geht innerhalb von 3 Werktagen an das Prüfungsamt (FWW), Einwurf in den Briefkasten oder per Mail. Hier Bestätigen wir dann ihre Zulassungsvoraussetzungen
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6. Das Prüfungsamt (FWW) legt den Antrag dem Prüfungsausschuss zur Bestätigung vor (aktuell auch digitale Einsendung möglich). Hiernach erfolgt der Eintrag der Anmeldung im QIS.
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7. Die Abgabe der schriftlichen Abschlussarbeiten (Anzahl nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung) erfolgt in fest gebundenen Exemplaren (kein Ringbuch!) persönlich im Prüfungsamt; die Abgabe ist nach Beschluss des Prüfungsausschusses frühestens nach Ablauf von 2/3 der Bearbeitungszeit möglich. Der digitale Datenträger kann als CD oder USB-Stick (bitte beschriftet!) eingereicht werden. Zudem vergessen Sie bitte nicht die eigenhändig unterschriebene (geht auch eine digitale Unterschrift) Eidesstattliche Erklärung in der Abschlussarbeit. (normale Regelung Laut PO). Aktuell gilt jedoch die oben erwähnte digitale Einreichung
Formatvorgaben für die Abschlussarbeit werden direkt mit dem Betreuer besprochen. Hierzu gibt es keinerlei Vorgaben in der Prüfungsordnung.
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