Ihre Praxisphase


Informationen Ihres Praktikantenamts


Allgemeine Hinweise

In der Praktikumsordnung Ihres Studienganges sowie im OPAL (FWW / Ämter / Praktikantenamt) finden Sie ausführliche Informationen zur Praxisphase. Es empfiehlt sich, diese Webseiten des Praktikantenamtes regelmäßig zu besuchen.

Aushänge des Praktikantenamtes zu Praktikumsstellen finden Sie an den Informations-Boards vor Z 216. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über Stellenangebote auf der Fakultätswebseite zu aktuellen Praktikantenstellen

Darüber hinaus verfügt das Praktikantenamt über einen umfangreichen Adresspool von Unternehmen, in denen Studierende in den letzten Jahren erfolgreich tätig waren. Dieser steht Ihnen in OPAL zur Verfügung.

Module Praxisforschungsprojekt und Projektarbeit

in den Masterstudiengängen Wirtschaftsingenieurwesen

Für die organisatorische Betreuung der Praxisforschungsprojekte (Bauwesen/Elektrotechnik) bzw. der
Projektarbeit (Maschinenbau) sind die Studienämter der jeweiligen
Ingenieursfakultäten zuständig.

Ansprechpartnerinnen in den Fakultäten sind


Ablauf der Praxisphase

1. Beschaffung einer Praxisstelle durch die Studierenden
Adresspool im Kurs „Ihre Praxisphase“ auf der Lernplattform OPAL ↗
Praktika im Stellenportal der HTWK

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2. Antrag auf Zuteilung eines Hochschullehrers zur Begleitung der Projektarbeit in der Praxisphase per E-Mail
„Beantragung Betreuung von Projektarbeiten in der Praxisphase“ im Kurs „Ihre Praxisphase“ im OPAL ↗

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3. Abgabe »Antrag auf Zulassung zur Praxisphase« (Formblatt lt. Auslage im Zusebau, Gang in der 2. Etage vor Zimmer Z 216a / Praktikantenamt)
spätestens 6 Wochen vor Beginn des Praktikums zusammen mit dem Praktikantenvertrag bzw. Einreichung der Unterlagen per E-Mail
„Vertragsvorlagen“ im Kurs „Ihre Praxisphase“ im OPAL ↗

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4. Praktikum und Anfertigung der wissenschaftlichen Projektarbeit
Merkblatt „Projektarbeit in der Praxisphase“ im Kurs „Ihre Praxisphase“ im OPAL ↗

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5. Abgabe der Projektarbeit innerhalb eines Monats nach Ende der Praxisphase im Praktikantenamt FWW: ein Print-Exemplar auf Heftstreifen und
zusätzlich in elektronischer Form an den zugeteilten Hochschullehrer.
Eine nicht fristgerechte abgegebene Projektarbeit wird mit „nicht ausreichend“ (5.0) bewertet.

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6. Abgabe Tätigkeitsnachweis in Form eines qualifizierten Arbeitszeugnisses innerhalb von einem Monat nach Ende der Praxisphase

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7. Benotung der Projektarbeit durch den Hochschullehrer und Information über die Note durch das Praktikantenamt

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8. Anerkennung der Praxisphase als Leistungsnachweis für das Prüfungsamt, wenn

  • alle Module des 1. Semesters bestanden wurden,
  • der Tätigkeitsnachweis (siehe Nr. 6.) vorliegt und 
  • die Projektarbeit bestanden wurde 

Die Information über die endgültige Anerkennung der Praxisphase erfolgt per E-Mail an die Studierenden durch das Praktikantenamt.
Der Leistungsnachweis wird automatisch an das Prüfungsamt zur Verbuchung der Note weitergeleitet.