Studienamt


Informationen

Beratung zu grundsätzlichen Fragen des Studiums und des Studienablaufs erhalten Sie vom Studienamt.
Zu spezifischen fachlichen Informationen zum Studiengang stehen Ihnen die Studiendekane zur Verfügung.

Anfragen an das Studienamt

Anfragen an das Studienamt richten Sie bitte direkt an Maria Garbe. Sie steht Ihnen persönlich zu den Sprechzeiten und jederzeit per E-Mail zur Verfügung. Vielen Dank!


Beauftragte Personen

Das Sächsische Hochschulgesetz bestimmt in § 91, dass der Fakultätsrat für jeden Studiengang im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat eine Studienkommission bestellt, der eigenständig Lehrende und Studierende paritätisch (!) angehören. Die Studiendekanin oder der Studiendekan, also die beauftragte Person des Dekans für alle Studienangelegenheiten, ist kraft Amtes Mitglied der Studienkommission und führt auch deren Vorsitz.

Die Studienkommission berät die beauftragten Personen im Studiendekanat bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes und ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören. Sie besitzt zudem bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat. Die Studienkommission führt die Befragungen der Studenten nach § 9 Abs. 3 Satz 7 SächsHSG im Zusammenwirken mit der Fachschaft durch. Hierbei handelt es sich um die Bewertung der Qualität der Lehre aus Sicht der Studierenden. Die Studienkommission ist also ein Gremium, in dem die Studierenden Vorstellungen und Wünsche zu ihrem Studium äußern können, um dieses aktiv mitzugestalten. Sie tagt mindestens einmal pro Semester.